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buechereihochleithen@hotmail.com

Benutzerordnung

  1. Träger der „Öffentlichen Bücherei der Pfarre Wolfpassing – im Folgenden einfach „Bücherei Hochleithen“ genannt - ist die röm.- kath. Pfarre Wolfpassing.
    Standort der Bücherei ist der Pfarrhof. Adresse: 2123 Wolfpassing/Hochleithen, Pfarrgasse 2.
  2. Die Bücherei Hochleithen ist eine öffentliche, gemeinnützige Einrichtung und für jede/jeden zugänglich. Die Bücherei legt Wert auf Medienvielfalt. Neben Büchern und Hörbüchern finden sich auch Zeitschriften, Spiele, DVDs, CDs sowie Tonies.
  3. Ziel der Bücherei Hochleithen ist es, durch gemeinsamen Verleih von Medien (Bücher, Zeitschriften, Spiele, elektronische Medien), durch Information und Beratung, allen Gemeindebürger/innen, Gästen und Interessierten aus der Region unterschiedslos Weiterbildung und Unterhaltung öffentlich zugänglich zu machen. Über den Medienverleih hinaus führt die Bücherei Hochleithen auch Veranstaltungen und Projekte durch. Die Bücherei Hochleithen kooperiert mit anderen Bildungsträgern und Einrichtungen.
  4. Die Einschreibung in die Bücherei erfolgt durch vollständiges Ausfüllen und Unterschreiben einer LESER-ERKLÄRUNG. Für Kinder unter 15 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten unterschreiben. Wenn eine neuer Leserin/ ein neuer Leser nicht persönlich bekannt ist, ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Die neue Leserin/der neue Leser erhält eine LESERNUMMER und eine LESE-KLAPPKARTE. Die Lesernummer ist bei jedem Verleihvorgang bekannt zu geben. Die Leser/innen haften für Verlust und für jede grobe bzw. fahrlässige Beschädigung an den an sie verliehenen Medien. Entlehnte Medien dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weitergegeben werden. Jede Namens- oder Wohnsitzänderung ist der Bücherei sofort zur Kenntnis zu bringen.
  5. Die Pfarre Wolfpassing unterstützt ideell und finanziell den Betrieb der Bücherei. Daneben finanziert sich die Bücherei durch Einnahmen aus dem Medienverleih, durch Subventionen von öffentlicher und privater Hand sowie durch Spenden. Die finanziellen Mittel dienen ausschließlich zur Abdeckung der Betriebskosten und zur Anschaffung neuer Medien und Einrichtungsgegenstände der Bücherei. 
  6. Für das Entlehnen von Medien aus der Bücherei ist ein Entgelt zu entrichten. Dieses richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die Gebührenordnung ist Teil der Büchereiordnung. Beides ist in der Bücherei öffentlich durch Aushang kundgemacht. Strittige Fragen sind in den Durchführungsbestimmungen geklärt! 
  7. Für alle Benutzer/innen ist die Einhaltung der Büchereisordnung und die Beachtung der Anordnung der Mitarbeiter/innen Pflicht! Ein Zuwiderhandeln kann die Sperre der Leserin/des Lesers zur Folge haben. 
  8. Der Verleih von Medien erfolgt ausschließlich zum privaten Gebrauch. 
  9. Den Entlehner/innen ist es ausdrücklich untersagt, entliehene Medien zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benützen, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben. Ebenso ist es untersagt, angebrachte Aufkleber an den Medien zu entfernen oder zu verändern. 
  10. Bei Verlust eines Mediums (Buch, CD. DVD ..) wird eine Gebühr von € 10,- eingehoben.

  11. Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
                        Donnerstag            18:00 Uhr  bis  19:00 Uhr
                        Sonntag                   9:45 Uhr  bis   11:15 Uhr